Haftpflichtversicherungen dienen zur Absicherung und Abwehr existenzieller Risiken, wie Schadenersatzansprüche für Sach- und Körperschäden. Die Versicherungssumme sollte mindestens € 2.000.000,- betragen, das klingt viel, ist aber im Falle eines Schadenersatzes bei bleibender Invalidität, zb. nach einem Skiunfall, erforderlich. Die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen gehört zu den wohl meist benötigten Versicherungsleistungen.
Wichtig im Schadensfall - keine Zugeständnisse - wie "Mein Versicherer zahlt das" abgeben. Die Beurteilung ob der Versicherer die Ersatzleistung anerkennt oder bestreitet obliegt ausschließlich dem Versicherer.
Die Haftpflichtdeckung ist meist im Rahmen der Haushaltsversicherung gegeben, hier ist besonders auf die mitversicherten Personen zu achten, dazu gehören üblicherweise die Ehegatten und Lebensgefährten sowie Kinder bis zur Volljährigkeit und manchmal auch bis zum 27. Lebensjahr - ohne Einkommen. Zu bevorzugen sind, in Familiengemeinschaften, die Vereinbarung dass die Versicherung für alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen ohne Einschränkung gilt. Die Haftpflichtversicherung von Flugdrohnen ist zu prüfen und versichert jedenfalls nur Drohnen bis 250g und ohne gewerbliche Nutzung. Die Mitversicherung von Hunden und Pferden (Privatnutzung) ist möglich.
Vorsicht auch bei getunten E-Bikes, hier könnte sich nach einem Tuning schnell eine Kennzeichenpflicht ergeben, und damit wäre die Privathaftpflichtversicherung nicht in der Deckungspflicht.