Sie machen sich Sorgen, dass im Falle einer Fehlentscheidung das von Ihnen geführte Unternehmen, der Verein oder jemand anderer Schaden nimmt. Sie haben recht, die Forderungsansprüche können Existenzgefährdend sein.
Überwachungsverschulden Vorwurf seitens Gesellschafter an Geschäftsführer, zwar verbindliche Arbeitsanweisungen angegeben, die Einhaltung selbiger aber nur unzureichend kontrolliert zu haben; Vorwurf der unzureichenden Liquiditätskontrolle oder sonstiger in Satzung vorgesehene Pflichten. ----- Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen
Häufigste Anspruchsgrundlage Verstoß gegen ein (Schutz-)Gesetz und Verpflichtung zum Schadenersatz nach allgemeinem Haftpflichtrecht (z.B. StGB - Betrug, Untreue oder sonstigen allgemein gültigen Normen wie ABGB, UGB, UmweltschutzG, PatentG, Insolvenzordnung). ----- Haftung gegenüber Außenstehenden als Geschäftsführer oder Vereinsobmann
Wir bieten Ihnen individuelle und qualifizierte Beratung zu diesen Themenbereichen, vereinbaren Sie jetzt einen Termin oder fordern Sie einen Rückruf an.