Beste Serviceleistungen
Michael P. Wipplinger & GV-Versicherungsmakler GmbH

Ablebensrisiko - Begräbniskosten - Kreditversicherung

Ablebensrisikoversicherung

Eine Risikoablebensversicherung wird grundsätzlich zum Schutz der nahestehenden Personen abgeschlossen, auch zur Absicherung von Geschäftspartnern, beispielweise in einer OG, wird diese Form der Existenzsicherung gerne verwendet. Die Ablebensversicherung kann auch auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden. Die Laufzeiten und die Versicherungssumme werden entsprechend dem Schutzbedürfnis angepasst. Üblicherweise enden reine Ablebensversicherungen zum Ende des 85. Lebensjahres und zahlen ausschließlich im Ablebensfall ein Kapital aus. Die Prämie bemisst sich nach Eintrittsalter, Laufzeit, Versicherungssumme und anderer biometrischer Risiken, wie Beruf und Lebensgewohnheiten (Sport, Raucher, BMI etc.). Ein Vorteil dieser sehr günstigen Variante ist der hohe Versicherungsschutz zu einer relativ kleinen Prämie.

Begräbniskostenversicherung

Die Begräbniskostenversicherung ist eine spezielle Form der Ablebens-/ und kapitalbildenden Versicherungsvariante. Die Laufzeiten sind lebenslang, wobei die Prämienzahlung üblicherweise nach 10-15 Jahren endet. Das bereitgestellte Kapital beträgt in etwa das einbezahlte Prämienvolumen und steht zzgl. angefallener Gewinnanteile bis zum Ableben / Begräbnis der versicherten Person zur Verfügung.

Kredit- und Darlehensabsicherung

Diese Form der Versicherung dient der Absicherung des aushaftenden Kreditsaldos, meist wird die Leistung an eine Bank sichergestellt. Die Versicherungssumme ist meist fallend und orientiert sich am Tilgungsplan des Darlehens. Üblicherweise ist eine Klausel für den Ausschluss der Selbsttötung zu vereinbaren. Die Prämien berechnen sich anhand der Laufzeit, Tilgung, Alter, biometrischer Daten, Versicherungssumme, Vinkulargebühr, Einschluss bestimmter Klauseln.


Wichtige Hinweise


Gute Beratung ist hier notwendig. Bezugsrechte im Ablebensfall immer namentlich, also mit Name und Geburtsdatum vereinbaren. Wichtig ist auch die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers und der versicherten Person. Ähnlich wie bei einem Testament können hier kleine Fehler zu unerwünschten Folgen führen.

Eine Ablebensrisikoversicherung ist als Begräbniskostenvorsorge eher ungeeignet, da die Versicherung möglicherweise vor Ableben der versicherten Person endet. Damit wäre der Sinn und Zweck dieser Form verfehlt.

Anruf
Karte
Infos
LinkedIn