Beste Serviceleistungen
Michael P. Wipplinger & GV-Versicherungsmakler GmbH
 

Die beste Versicherung für Ihr Kraftfahrzeug.

Wichtig bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens und gültig für alle Formen, Haftpflicht und Kaskoversicherungen ist der versicherte Personenkreis. Wer lenkt das Auto? Hier können unberücksichtigte Umstände rasch zu Selbstbehalten führen. In der Haftpflichtversicherung werden häufig Selbstbehalte bei Lenkern bis zum 22. Lebensjahr oder auch für Lenker ab dem 75. Lebensjahr verrechnet. Diese Selbstbehalte werden bei Leistung des Haftpflichtversicherers dem Versicherungsnehmer angelastet.

In der Kaskoversicherung ist der Selbstbehalt wählbar, üblicherweise zwischen € 290,- bis € 900,-. Auch können Sie zwischen eingeschränktem SB (also nur bei Selbstverschulden, Parkschäden, Vandalismus und Glasbruch) und durchgehendem Selbstbehalt (auf alle versicherten Schäden) wählen. Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkaskoversicherung ist meist nur auf den selbstverschuldeten Unfall beschränkt, in der Teilkaskoversicherung erhält man, bis auf den Glasbruch, keine Ersatzleistung. Achtung: Auch hier können Selbstbehalte bei Lenkern bis 22.LJ noch zusätzlich anfallen.

Grundlage für die Berechnung der Prämien sind: 

Alter des Zulassungsbesitzers, Nutzerkreis, und des Autos, Leistung des KFZ, Marke,Type, Zulassungsort, Bonus-/Malusstufe, Nutzlast bei LKW, Anzahl der Sitzplätze, Listenpreis und Sonderausstattung und die gewählte Versicherungsvariante. Viele Versicherer erweitern ständig die Parameter der Prämienberechnung.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für KFZ ist eine Pflichtversicherung, erst mit Vorlage einer Versicherungsbestätigung kann ein KFZ zum Verkehr zugelassen werden. Es besteht die Möglichkeit die Versicherung jährlich zu kündigen, der Kündigungstermin ist der auf die Anmeldung folgende Monatserste eines jeden Jahres gemäß §14 KHVG. Die Prämienzahlung erfolgt wahlweise jährlich/halbjährlich/vierteljährlich oder monatlich (in der Regel nur mit Abbuchungsauftrag) Versicherer bieten auch sogenannte Assistance Leistungen (Pannenhilfe, Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug etc.) zu sehr günstigen Konditionen (ab 2,- monatlich) an. 

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird gemeinsam mit der KFZ Haftpflichtversicherung vom Versicherer eingehoben. Die sogenannte MVST wird mit 01.10.2020 neu geregelt. Die Berechnung und Befreiungsgründe zur MVST ... mehr auf Finanz.at

Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung

Der Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung liegt meistens nur im selbstverschuldeten Unfall, hier leistet die Teilkaskoversicherung, bis auf den Glasbruch, keine Ersatzleistung. Der übliche Deckungsumfang reicht vom Unfall, Vandalismus, Parkschaden, Glasbruch, Wildschaden/Haustier/Federwild, Sturm, Brand, Diebstahl und unbefugter Gebrauch bis hin zu Zusatzleistungen wie herabfallende Eiszapfen etc. 

Die Prämien sind abhängig von Alter des Zulassungsbesitzers, Nutzerkreis, und des Autos, Marke,Type, Zulassungsort, Bonus-/Malusstufe, Listenpreis und Sonderausstattung und die gewählte Versicherungsvariante. Viele Versicherer erweitern ständig die Parameter der Prämienberechnung.

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